Die weitverbreiteten Bilder der Protestaktionen im Iran gegen die brutale klerikale Schreckensherrschaft durfte den Verantwortlichen in der freien Welt nicht entgangen sein. Ihre politisch-diplomatische Intervention zum Schutz des iranischen Volkes gegen die brutalen Menschenrechtsverletzungen ist keine „Einmischung in inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates“, gegen die das Regime im Iran protestiert.
Eine präventiv-gewaltlose humanitäre Intervention zur Wahrung Schutzverantwortung im Iran ist angesichts institutionalisierter Menschenrechtsverletzungen auch keine Gefälligkeit, sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung der Völkergemeinschaft. Dafür habe 2005 die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, kurz R2P) verabschiedet. Es ist ein politisches Versprechen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern.
Demnach ist jeder Staat grundsätzlich verpflichtet, seine Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Kann oder will ein Staat diese Schutzverantwortung nicht übernehmen, geht die Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über. Damit wurde zwar kein neues Recht geschaffen, aber ein Konzept zur Verhinderung und Unterbindung von schweren Brüchen des humanitären Völkerrechtes bei Konflikten verankert. Allerdings beklagte der UN-Generalsekretär António Guterres bereits 2019 eine »wachsende Kluft zwischen dem Bekenntnis des Weltgipfels von 2005 zur Schutzverantwortung und der täglichen Erfahrung von gefährdeten Bevölkerungsgruppen« weltweit.
Die Überwindung dieser Kluft erfordert eine veränderte Prioritätensetzung in der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit der demokratischen Staaten. Werden entsprechende Risiken erkannt, muss viel früher diplomatisch Einfluss auf die Regierungen betroffener Staaten genommen werden, auch wenn darunter andere Interessen leiden könnten. Die gegenwärtige Lage in der „Islamischen Republik“ erfordert diesen Perspektivwechsel in der Außenpolitik der demokratischen Staaten der Welt, wenn sie einen bevorstehenden Bürgerkrieg abwenden und die Demokratisierungsprozesse im Iran fördern wollen.
Die Förderung der Demokratisierungsprozesse im Iran ist nicht nur eine völkerrechtliche Verpflichtung der demokratischen Völkergemeinschaft, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag zur regionalen und internationalen Friedensförderung. Damit wird nicht nur die regionale friedliche Koexistenz der Staaten gefördert, sondern auch zugleich die atomare Gefahr der „Islamischen Republik“ abgewendet.