Dawud Gholamasad

Die Lehren aus der Regierungskrise Frankreichs: Verfassungsimmanente Krisenpotenziale des Semipräsidialsystems

 

Frankreich hat bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2024 zwar mehrheitlich links gewählt, erhielt jedoch trotz massiver Proteste eine Mitte-Rechts-Regierung. Die Linke war zwar als stärkste Kraft aus der Parlamentswahl hervorgegangen, konnte jedoch keine eigene Mehrheit aufbauen, um einen Premierminister zu stellen. Daher sieht die Linke in Michel Barnier einen Regierungschef „von Le Pens Gnaden“ und wirft Präsident Macron einen „Staatsstreich“ vor. Denn auch die anderen politischen Lager konnten keine eigene Mehrheit erreichen.

Angesichts dieser Pattsituation und der fehlenden Koalitionskultur in Frankreich ernannte Präsident Macron den konservativen Ex-EU-Kommissar Michel Barnier zum Premierminister. Nachdem der rechtspopulistische „Rassemblement National“ von Marine Le Pen auf ein Misstrauensvotum gegen den neuen Premier verzichtete, entstand eine Mitte-Rechts-Regierung. Diese hielt jedoch nicht einmal drei Monate. Frankreich steckt nun wieder in einer Regierungskrise, sodass Präsident Macron erneut einen neuen Premierminister suchen muss.

Internationale Medien machen vor allem Emmanuel Macron für den Sturz der Regierung verantwortlich. Diese Personifizierung der Krise, die als Fehleinschätzung Macrons gedeutet wird, übersieht jedoch die verfassungsimmanenten Krisenpotenziale des semipräsidentiellen Regierungssystems Frankreichs.

Ein ähnliches Krisenpotenzial war bereits im Verfassungsentwurf der „Islamischen Republik Iran“ angelegt, der in vielen Aspekten dem französischen System nachempfunden war. Dem Entwurf wurde jedoch nachträglich die „absolute Schriftgelehrtenherrschaft“ hinzugefügt. Der Konflikt zwischen dem damaligen Präsidenten Khamenei und Ministerpräsident Mussavi war ein Resultat dieser Krisenpotenziale, der durch die Entscheidung des „charismatischen Führers“ Khomeini zugunsten Mussavis beigelegt wurde.

Aus diesen Beispielen lassen sich Lehren für die zukünftige Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit des Iran nach dem Sturz der „Islamischen Republik“ ziehen.1 Diese Lehren betreffen insbesondere das semipräsidentielle Regierungssystem, das auch in Frankreich krisenanfällig ist:

Das semipräsidentielle System vereint Elemente des parlamentarischen und des präsidentiellen Regierungssystems. Die Regierung hängt sowohl vom Vertrauen des Staatspräsidenten ab als auch von der Mehrheit im Parlament. Daher kann man es auch als präsidial-parlamentarisches System bezeichnen.

1 Vergl. meine Diskussionsgrundlage der demokratischen Opposition: https://gholamasad.jimdofree.com/artikel/die-diskussionsgrundlage-einer-aktionseinheit-der-demokratischen-opposition/

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Es ist eine Mischung beider Systeme: Wie im Präsidialsystem wird der Staatspräsident vom Volk gewählt und kann die Regierung bilden ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des Parlaments nehmen zu müssen. Dennoch muss er, wie in den USA, mit dem Parlament zusammenarbeiten, da dieses über die Gesetzgebung entscheidet. Im Gegensatz zum parlamentarischen System, wie etwa in Großbritannien oder Deutschland, hat der Präsident im semipräsidentiellen System nicht nur repräsentative Aufgaben. Er hat auch eine entscheidende Rolle bei der Regierungsbildung. So wird der Premierminister in Frankreich vom Präsidenten ernannt, kann jedoch durch ein Misstrauensvotum der Nationalversammlung gestürzt werden. Die Regierung ist also vom Vertrauen beider Instanzen abhängig. Der Präsident hat dabei gegenüber der Regierung einen erheblichen Einfluss, da er an der Spitze der Exekutive steht.

Diese Kombination macht das semipräsidentielle System anfälliger für Krisen als die beiden anderen Systeme, da es nicht nur von der schriftlichen Verfassung abhängt, sondern auch von der Verfassungswirklichkeit und den politischen Gepflogenheiten. So schreibt die Verfassung in der Regel vor, dass der Präsident die Regierungsmitglieder ernennt, diese jedoch vom Parlament bestätigt werden müssen. Auch kann das Parlament die Regierung stürzen. In einem semipräsidentiellen System kann es daher in der Praxis durchaus zu einer parlamentarischen Regierungspraxis kommen, da der Präsident in der Regel niemanden ernennt, der das Vertrauen des Parlaments nicht besitzt. Probleme entstehen jedoch, wenn keine Fraktion im Parlament über eine ausreichende Mehrheit verfügt und keine Koalitionsbereitschaft besteht.

Die Verfassungswirklichkeit hängt stark davon ab, ob der Präsident und die Parlamentsmehrheit dem gleichen politischen Lager angehören oder ob eine Koalition ihn unterstützt. In solchen Fällen ist der Präsident der klare politische Führer, der den Regierungschef auswählt. Dabei muss er jedoch auch die Wünsche der im Parlament unterstützenden Parteien berücksichtigen.

Im Extremfall kann der Präsident gezwungen sein, eine „Cohabitation“ – das schwierige Zusammenleben der beiden politischen Lager – zu akzeptieren, wenn er politisch realistisch ist. Ein solcher Fall trat erstmals 1986 ein, als der sozialistische Präsident François Mitterrand aufgrund einer Mehrheit der Liberalen und Konservativen im Parlament den Konservativen Jacques Chirac zum Premierminister ernannte. In der Außenpolitik konnte der Präsident jedoch weiterhin eigene Akzente setzen. Eine „Cohabitation“ gab es noch in den Jahren 1993-1995 und 1997-2002.

Gerade anhand der aktuellen Krise in Frankreich wird jedoch die systemimmanente Krisenanfälligkeit des semipräsidentiellen Systems deutlich. Es ermöglicht keine beständige und klar unterscheidbare Regierungspraxis zwischen parlamentarischem und präsidentiellem System. Vielmehr wechseln sich Phasen einer präsidentiellen Regierungspraxis – bei politischer Übereinstimmung zwischen Präsidenten und Parlamentsmehrheit – und Phasen einer parlamentarischen Regierungspraxis während der Cohabitation ab. Die zunehmende Polarisierung in Frankreich und die zunehmende Lagermentalität erschweren ein „Zusammenleben“ der politischen Lager zunehmend.

Hannover, 11.12.2024

Konkurrierende Narrative und Verantwortung der iranischen oppositionellen Massenmedien im Ausland

 

Eine zentrale Aufgabe der Soziologie ist „Mythenjagd“, weil soziale Realitäten Konstruktionen der involvierten Menschen sind. Sie sind Nebenerscheinungen und Folgen menschlicher Entscheidungen. Jede Sozialkonstruktion ist daher ein erinnertes Wandlungskontinuum. Sie ist ein ständig fortschreitender Prozess von Veränderung und Anpassung, der von den Menschen erinnernd akzeptiert und auch durch ihre aktive Teilnahme vorangetrieben wird. Die Interpretationen, Motive und das Wissen der involvierten Menschen bilden die Grundlage dieses erinnerten Konstruktionsprozesses sozialer Realität, die durch sinnstiftende Erzählungen als „Wahrheit“ sozial vererbt wird. Deswegen existieren konkurrierende Narrative, die sinnstiftend unterschiedliche Emotionen und Werte symbolisch übertragen. Diese sind konstitutive Elemente von Gruppen mit unterschiedlicher Art der Wahrnehmung der sozialen Welt. In diesem Sinne sind Narrative keine beliebigen Geschichten, sondern etablierte Erzählungen, die mit einer Legitimität versehen sind.

 

Bestimmendes Element hinter einem Narrativ ist weniger der vermittelte Wahrheitsgehalt, sondern ein gemeinsam geteiltes Vorstellungsbild mit starker Strahlkraft, die starke soziale Kräfte bündelt und soziale Gruppen hinter einer Idee versammelt. Narrative bieten daher Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Orientierung, die Zuversicht vermitteln können.

 

Bekannte Beispiele solcher Mythen sind die vom „Schahnahmeh“ vermittelte Geschichte Irans, die schiitische Erzählung des Martyriums Husseins, und die glorifizierte Geschichte der Pahlavis, die als Modernisierer des iranischen Staates gegenüber dem destruktiven Khomeinismus betont hervorgehoben werden. Mit dieser selektiv erinnerten Geschichte werden nostalgische Emotionen und das „Unterbewusstsein“ der traumatisierten Iraner mobilisiert, die für die Entscheidungsprozesse in der gegenwärtigen Krisensituation zielführend entscheidend sind. Dabei heben sie die „Schokolandenseite“ des Schah-Regimes hervor und reduzieren die Oppositionellen gegen sein verfassungswidriges Regime auf die Islamisten und die undemokratischen Gruppen, die für die postrevolutionären unerträglichen Zustände im Iran verantwortlich sind. Darüber hinaus machen sie, nach „Daidjan Napoleons“ Manier, die „Ausländer“ für die zur „Islamischen Republik“ geführt habenden Umwälzungen verantwortlich, denen sie den revolutionären Charakter absprechen, als ob Konterrevolution keine Revolution wäre, die als unbeabsichtigte Folge der „Weißen Revolution“ ihrerseits folgenreich wäre. Mit dieser Projektion der „Schuldfrage“, die dazu dient, ihrer seelischen Verfassung Entlastung zu verschaffen, erwarten sie sogar Reue für die Undankbarkeit der revolutionären Massen gegenüber dem das Vaterland liebenden Schah. Die Wiedergutmachung erfolge durch ihr Treuegelöbnis zu seinem Sohn Reza Pahlavi, der das Werk seines Großvaters und Vaters erfolgreich fortsetzen soll. Er wäre der Einzige, der das Werk seiner Vorfahren vollenden und mit der Fortsetzung der Modernisierung Wohlstand, Prosperität und internationale Anerkennung einer Regionalmacht wiederherstellen kann; zumal er auch international bekannt ist und für die entsprechende Unterstützung in der „Übergangsphase“ sorgen kann.

 

Dann wundern sie sich über die massive Abwehr ihrer Gegner, die sich an eine anders konstruierte Geschichte erinnern. Eine Geschichte der verfassungswidrigen Unterdrückung politischer Freiheiten und der Alleinherrschaft eines „aufgeklärten Diktators“, der für eine wachstumsorientierte ökonomische Entwicklung verantwortlich ist, deren unbeabsichtigte Folge die „Islamischen Revolution“ war - trotz der sonstigen in der „Islamischen Republik“ unterdrückten Alltagsfreiheiten.

 

Deswegen ist dieses regressiv glorifizierende Narrativ der Monarchisten nicht nur kontraproduktiv für die gegenwärtig unabdingbare Einigung der säkularen Opposition gegen die „Islamische Republik“. Es ist auch nicht im Sinne eines nachhaltigen ökonomischen Wachstums in einem demokratischen Iran akzeptabel, legitimiert sie doch die gescheiterte Entwicklungsstrategie des Schah-Regimes als eine künftige Entwicklungsperspektive. Zudem bagatellisiert und legitimier sie jeden künftigen Rechts- und Verfassungsbruch „utilitaristisch“ wie die Rechtfertigung des Pahlavi-Regimes durch Modernisierung im Interesse der Allgemeinheit. Damit würde der Utilitarismus als ein fragwürdiges rechtsmoralisches Grundprinzip unkritisch in die Zukunft verlängert, wonach menschliches Handeln mit der Maxime vom »größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl« (J. Bentham) beurteilt wird. Auf diese Weise würde jeder Form des Autoritarismus und Totalitarismus Tür und Tor geöffnet, wenn die Durchsetzung der Sonderinteressen mit dem Allgemeininteresse legitimiert werden kann. Wie will man dann dem Faschismus, Stalinismus und anderen Formen der sich nach zweckorientierten Nutzenethik rechtfertigenden Herrschaft im Namen der größtmöglichen Zahl der Menschen Einhalt gebieten? Mit welcher rechtsmoralischen Begründung kann man den Khomeinismus samt der „Islamischen Republik“ bekämpfen? Mit derselben Maxime hat ja auch Khomeini die Aufrechterhaltung der klerikalen Herrschaft zur absoluten Priorität der Regierungsaufgaben in der „Islamischen Republik“ erklärt, selbst wenn die primären Gebote des Islams zeitweise suspendiert werden müssen.

 

Die unrühmliche Rolle der oppositionellen Massenmedien im Ausland.

 

In der Regel betrachten die demokratischen Massenmedien Narrative als diskursive Muster, die Wählerinnen und Wählern Identifikationsangebote unterbreiten und ihnen Definitionen politischer Probleme anbieten. Erstaunlich ist, dass die oppositionellen Massenmedien im Ausland entgegen ihres demokratischen Anspruchs dieses „Wahlkampf-Narrativ“ der Monarchisten unkritisch übernehmen, statt es als eines der Deutungsangebote zur Analyseheuristik heranzuziehen. Denn Narrative sind bloß diskursive Muster, die Menschen Identifikationsangebote unterbreiten und ihnen Definitionen politischer Probleme anbieten. Dessen ungeachtet übernehmen die Persisch sprachigen Sendeanstalten im Ausland zuweilen das Narrativ der Monarchisten im Sinne der militärischen „Operativen Kommunikation“, die erzählerische Darstellung von Ereignissen im Sinne des Erzählers erklärt und in einen für ihn vorteilhaften Bedeutungszusammenhang stellt. Damit verfehlen sie eindeutig ihren unparteilichen Bildungsauftrag.

 

Ein anders geartetes Problem im Zusammengang mit ihrer Bildungsaufgabe wird auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung von den Ereignissen im Iran nicht angemessen berücksichtigt, vor allem wenn es um die alltägliche Verletzung der Menschenrechte geht.

 

Zur Bildungsaufgabe der persisch sprachigen demokratisch orientierten Sendeanstalten im Ausland

 

Eines der zentralen Probleme der iranischen oppositionellen Organisationen besteht in der Unterbewertung der politischen Bildung im Sinne der Einführung in rechtsmoralische Grundlagen der demokratischen Opposition. Zuweilen verfügen sie auch nicht über genügend personelle und Sachmittel, selbst wenn sie sich dessen bewusst wären. Diese betonen zwar Menschenrechte als Grundlage der Verfassung der künftigen demokratischen Staatsgesellschaft, ohne die Menschen über diese Rechte zu unterrichten. Sie setzen die allgemeine Kenntnis dieser rechtsmoralischen Ansprüche unter iranischen Staatsbürgern voraus, deren permanente Verletzung sie der „Islamischen Republik“ vorwerfen. Woher sollen die Menschen wissen, welche Rechte ihnen vorenthalten werden?

 

Deswegen kommt den persisch sprachigen demokratisch orientierten Sendeanstalten im Ausland eine besondere Bildungsaufgabe zu. Sie sollten jedoch im Sinne der Förderung der Demokratie parteiisch, aber nicht parteilich sein. Darüber hinaus dürfen sie ihre Zuschauer und Zuhörer nicht bloß über die aktuellen Ereignisse informieren. Sie sollten auch anhand der einzelnen Rechtsverletzungen exemplarisch zur politischen Bildung ihrer Adressaten beitragen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Mensch seine geistige Entfaltung mehr seinen Feinden schuldet als seinen Freunden.

 

Die politische Bildung ist ein notwendiger Bestandteil jeder freien und offenen Gesellschaft, da sie eine wehrhafte und streitbare Demokratie schafft und stärkt. Ihre Aufgabe besteht nicht nur in der Förderung des Verständnisses für politische Sachverhalte. Sie hat auch das demokratische Bewusstsein der Menschen zu entwickeln und zu festigen sowie ihre Bereitschaft zur politischen Zusammenarbeit zur Herstellung und Erhaltung demokratischer Verhältnisse zu stärken.

 

In diesem Sinne ist angesichts der Schreckensherrschaft im Iran von einer ausschließlich nachrichtlichen Verbreitung der permanenten Menschenrechtsverletzungen abzusehen. Es sollte vor allem die Förderung des rechtsmoralischen Bewusstseins ihrer Zuschauer und Zuhörer bei der Berichterstattung über die alltäglichen Verletzungen der Menschen- und Grundrechte in der „Islamischen Republik“ in den Vordergrund gestellt werden. Dabei muss hervorgehoben werden, welche Grund- und Menschenrechte im Einzelfall verletzt werden. Sonst würde jede kommentarlose Verbreitung einer Nachricht über die brutalen oder die vorgeblich rechtlich begründeten Verfolgungen und Unterdrückungen von Menschen im Sinne der Schreckensherrschaft wirken. Sie würde der Entwicklung der Zivilcourage als unabdingbarer Voraussetzung des zivilen Ungehorsams und anderer Formen des Widerstandes gegen den Totalitarismus erheblich schaden. Der jeweilige Hinweis auf die konkreten Menschenrechtsverletzungen in Einzelfällen kann im Gegenteil dazu das Rechtsbewusstsein der Bürger entwickeln und ihre Zivilcourage fördern. Die Förderung der rechtsmoralischen Ansprüche der Bürger ist die Existenzbedingung freier Menschen in einer bürgerlichen Gesellschaft.

 

Darüber hinaus sollte die politische Bildung nachstehenden in demokratischen Gesellschaften üblichen Zielen folgen:

 

  • Sie soll Bürgerinnen und Bürgern Wissen und Kompetenzen vermitteln, mit denen sie sich ein eigenes Urteil bilden und selbstbestimmt Entscheidungen fällen können.

  • Sie soll Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, die jeweils eigene Situation zu reflektieren, Selbstverantwortung zu erkennen und Verantwortlichkeit für die Gesellschaft zu übernehmen und gestaltend auf Prozesse einzuwirken.

 

Politische Bildung soll vor allem unparteiisch, aber nicht wertfrei sein. Grundlage sollte das Werte- und Demokratieverständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung sein, die die demokratische Opposition Irans anstrebt. Politische Bildung muss dort ansetzen, wo eine potentielle Gefahr für den Zusammenhalt der freiheitlichen demokratischen Ordnung schon im Vorfeld besteht. Vor allem soll sie die bestehenden Missverständnisse über eine institutionelle Demokratisierung unter Iranern beseitigen und das Ethos der Menschenrechte als ihre Grundlage fördern.

 

Außerdem muss politische Bildung entschieden die Toleranz-, Kritik-, aber auch Konfliktfähigkeit der Menschen – und damit die Pluralität einer zu errichtenden demokratischen Gesellschaft entwickeln.

 

Demnach muss sich politische Bildung an drei Grundprinzipien ausrichten, die sich in demokratisch verfassten Gesellschaften bewährt haben: am Indoktrinationsverbot, am Gebot der Kontroversität und an der Ausgewogenheit sowie am Prinzip der Adressatenorientierung.

 

 

 

Hannover, den 29.07.2022