Dawud Gholamasad

Die Lehren aus der Regierungskrise Frankreichs: Verfassungsimmanente Krisenpotenziale des Semipräsidialsystems

 

Frankreich hat bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2024 zwar mehrheitlich links gewählt, erhielt jedoch trotz massiver Proteste eine Mitte-Rechts-Regierung. Die Linke war zwar als stärkste Kraft aus der Parlamentswahl hervorgegangen, konnte jedoch keine eigene Mehrheit aufbauen, um einen Premierminister zu stellen. Daher sieht die Linke in Michel Barnier einen Regierungschef „von Le Pens Gnaden“ und wirft Präsident Macron einen „Staatsstreich“ vor. Denn auch die anderen politischen Lager konnten keine eigene Mehrheit erreichen.

Angesichts dieser Pattsituation und der fehlenden Koalitionskultur in Frankreich ernannte Präsident Macron den konservativen Ex-EU-Kommissar Michel Barnier zum Premierminister. Nachdem der rechtspopulistische „Rassemblement National“ von Marine Le Pen auf ein Misstrauensvotum gegen den neuen Premier verzichtete, entstand eine Mitte-Rechts-Regierung. Diese hielt jedoch nicht einmal drei Monate. Frankreich steckt nun wieder in einer Regierungskrise, sodass Präsident Macron erneut einen neuen Premierminister suchen muss.

Internationale Medien machen vor allem Emmanuel Macron für den Sturz der Regierung verantwortlich. Diese Personifizierung der Krise, die als Fehleinschätzung Macrons gedeutet wird, übersieht jedoch die verfassungsimmanenten Krisenpotenziale des semipräsidentiellen Regierungssystems Frankreichs.

Ein ähnliches Krisenpotenzial war bereits im Verfassungsentwurf der „Islamischen Republik Iran“ angelegt, der in vielen Aspekten dem französischen System nachempfunden war. Dem Entwurf wurde jedoch nachträglich die „absolute Schriftgelehrtenherrschaft“ hinzugefügt. Der Konflikt zwischen dem damaligen Präsidenten Khamenei und Ministerpräsident Mussavi war ein Resultat dieser Krisenpotenziale, der durch die Entscheidung des „charismatischen Führers“ Khomeini zugunsten Mussavis beigelegt wurde.

Aus diesen Beispielen lassen sich Lehren für die zukünftige Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit des Iran nach dem Sturz der „Islamischen Republik“ ziehen.1 Diese Lehren betreffen insbesondere das semipräsidentielle Regierungssystem, das auch in Frankreich krisenanfällig ist:

Das semipräsidentielle System vereint Elemente des parlamentarischen und des präsidentiellen Regierungssystems. Die Regierung hängt sowohl vom Vertrauen des Staatspräsidenten ab als auch von der Mehrheit im Parlament. Daher kann man es auch als präsidial-parlamentarisches System bezeichnen.

1 Vergl. meine Diskussionsgrundlage der demokratischen Opposition: https://gholamasad.jimdofree.com/artikel/die-diskussionsgrundlage-einer-aktionseinheit-der-demokratischen-opposition/

2

Es ist eine Mischung beider Systeme: Wie im Präsidialsystem wird der Staatspräsident vom Volk gewählt und kann die Regierung bilden ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des Parlaments nehmen zu müssen. Dennoch muss er, wie in den USA, mit dem Parlament zusammenarbeiten, da dieses über die Gesetzgebung entscheidet. Im Gegensatz zum parlamentarischen System, wie etwa in Großbritannien oder Deutschland, hat der Präsident im semipräsidentiellen System nicht nur repräsentative Aufgaben. Er hat auch eine entscheidende Rolle bei der Regierungsbildung. So wird der Premierminister in Frankreich vom Präsidenten ernannt, kann jedoch durch ein Misstrauensvotum der Nationalversammlung gestürzt werden. Die Regierung ist also vom Vertrauen beider Instanzen abhängig. Der Präsident hat dabei gegenüber der Regierung einen erheblichen Einfluss, da er an der Spitze der Exekutive steht.

Diese Kombination macht das semipräsidentielle System anfälliger für Krisen als die beiden anderen Systeme, da es nicht nur von der schriftlichen Verfassung abhängt, sondern auch von der Verfassungswirklichkeit und den politischen Gepflogenheiten. So schreibt die Verfassung in der Regel vor, dass der Präsident die Regierungsmitglieder ernennt, diese jedoch vom Parlament bestätigt werden müssen. Auch kann das Parlament die Regierung stürzen. In einem semipräsidentiellen System kann es daher in der Praxis durchaus zu einer parlamentarischen Regierungspraxis kommen, da der Präsident in der Regel niemanden ernennt, der das Vertrauen des Parlaments nicht besitzt. Probleme entstehen jedoch, wenn keine Fraktion im Parlament über eine ausreichende Mehrheit verfügt und keine Koalitionsbereitschaft besteht.

Die Verfassungswirklichkeit hängt stark davon ab, ob der Präsident und die Parlamentsmehrheit dem gleichen politischen Lager angehören oder ob eine Koalition ihn unterstützt. In solchen Fällen ist der Präsident der klare politische Führer, der den Regierungschef auswählt. Dabei muss er jedoch auch die Wünsche der im Parlament unterstützenden Parteien berücksichtigen.

Im Extremfall kann der Präsident gezwungen sein, eine „Cohabitation“ – das schwierige Zusammenleben der beiden politischen Lager – zu akzeptieren, wenn er politisch realistisch ist. Ein solcher Fall trat erstmals 1986 ein, als der sozialistische Präsident François Mitterrand aufgrund einer Mehrheit der Liberalen und Konservativen im Parlament den Konservativen Jacques Chirac zum Premierminister ernannte. In der Außenpolitik konnte der Präsident jedoch weiterhin eigene Akzente setzen. Eine „Cohabitation“ gab es noch in den Jahren 1993-1995 und 1997-2002.

Gerade anhand der aktuellen Krise in Frankreich wird jedoch die systemimmanente Krisenanfälligkeit des semipräsidentiellen Systems deutlich. Es ermöglicht keine beständige und klar unterscheidbare Regierungspraxis zwischen parlamentarischem und präsidentiellem System. Vielmehr wechseln sich Phasen einer präsidentiellen Regierungspraxis – bei politischer Übereinstimmung zwischen Präsidenten und Parlamentsmehrheit – und Phasen einer parlamentarischen Regierungspraxis während der Cohabitation ab. Die zunehmende Polarisierung in Frankreich und die zunehmende Lagermentalität erschweren ein „Zusammenleben“ der politischen Lager zunehmend.

Hannover, 11.12.2024

Zur Psychogenese des Selbsthasses der Konvertierten: Zur Verwechselung des Scham- und Schuldgefühls mancher Aktivisten.

 

 

Vor kurzem habe ich eine „offene“ E-Mail von einem ehemaligen Kampfgefährten erhalten, der mir angesichts eines politischen „Fehlurteils“ in der Vergangenheit Redeverbot erteilte: „Es ist besser für Sie und mich, in diesen letzten Monaten unseres Lebens zu schweigen und der neuen Generation keine Vorschläge zu machen. Wir haben genug Katastrophen geschaffen. Schweigen ist das einzig Positive, was wir tun können. Ich erzähle Ihnen nur eine Episode aus einer Erinnerung, damit Sie wissen, was wir, die Verdammten der Geschichte, angerichtet haben.“ Diese Klageschrift und Aufforderung zum Schweigen kommt von einem Journalisten, der in iranischen Medien im Ausland und diversen deutschen Medien omnipräsent ist und sich zu allem äußert, was gegenwärtig im Iran und Nahen Osten passiert. Er schafft damit weitreichende Entscheidungsgrundlagen für politische Akteure in der iranischen und deutschen Öffentlichkeit. Er könnte einwenden, dass er sich bloß als Journalist äußere, was nicht genau der Wahrheit entspricht; er verbietet mir aber die Ausübung meines Berufes als politischer Soziologe, der zur politischen Bildung beiträgt. Dessen ungeachtet, ist sein Rufmordversuch ein unübersehbarer politischer Akt zugunsten jener Kräfte, denen meine politische Bildungsarbeit ungelegen kommt.

 

In diesem Beitrag verzichte ich auf die Richtigstellung aller Unwahrheiten und Bezichtigungen, gespickt in dieser Klageschrift eines Konvertierten, der eine Stellungnahme der CISNU zur grausamen Brandstiftung in Abadan am 18. August 1978 exemplarisch als Waffe zum Rufmord seiner politischen Gegner benutzt. Vielmehr möchte ich kurz auf die Psychogenese des Selbsthasses der Konvertierten hinweisen, die solche Selbstdestruktion der Menschen als Einzelne und als Gruppe in Gestalt des Rufmordes der ehemaligen Genossen möglich macht.

 

Die Grundlage dieser selbstdestruktiven Haltung gegenüber seinen einstigen Kampfgefährten ist vor allem die typische Bewertungsgrundlage des zu verurteilenden Verhaltens, das er anprangert. In dieser Klageschrift stechen einige solche typische Missdeutungen hervor, die ich hier kurz diskutieren möchte:

 

  1. Dieser Kumpel verwechselt Schuldgefühle mit Schamgefühlen:

 

Das Schuldgefühl ist eine negativ wahrgenommene soziale Emotion, welche bewusst oder unbewusst einer Fehlreaktion, Pflichtverletzung oder Missetat folgen kann. Als physiologisches Reaktionsmuster ist es vergleichbar mit dem des Schamgefühls. Deswegen ist die Abgrenzung im Erleben des Individuums häufig schwierig. Beide können daher leicht miteinander verwechselt werden.

 

Sie sind jedoch unterscheidbar auf der Bewertungsgrundlage des Verhaltens: Während Schuld durch eine negative Bewertung eines spezifischen Verhaltens erzeugt wird („ich habe etwas Falsches getan“), wird Scham durch eine negative Selbst-Bewertung der ganzen Person erzeugt („ich bin ein schlechter Mensch“). Die als misslungen empfundenen Handlungen werden als Indikativ für die ganze Person interpretiert, so wie es die Klageschrift offensichtlich tut: Ich erzähle Ihnen nur eine Episode aus einer Erinnerung, damit Sie wissen, was wir, die Verdammten der Geschichte, angerichtet haben.

 

Worin besteht diese Geschichte, die uns zu „Verdammten der Geschichte“ macht? Sie besteht in der Verurteilung des Kinobrandesin der Stadt Abadan im Süd-Iran am 18. August 1978 als Tat des Schahregimes zum Zweck der Verunglimpfung der Revolutionäre, die nun nachträglich als „Propaganda“ für die Islamisten gedeutet wird. Dies, obwohl niemand seiner Zeit die hegemoniale Führungsrolle der Islamisten mit Sicherheit voraussehen konnte, geschweige denn diese Tat der oppositionellen Bewegung im Iran zutraute. Die Revolution befand sich zu diesem Zeitpunkt in ihrem Anfangsstadium, ohne einen sicheren Ausgang für die Regimegegner, die aus einem weiten Spektrum von Oppositionellen bestand. Dabei darf man nicht vergessen, dass diese Erhebung damals erst durch die Dichterlesungen initiiert wurde, die durch das „Goethe Institut“ in Teheran organisiert wurden. Auf diese massenhaft besuchten Lesungen folgten blutig unterdrückte Demonstrationen, die von den säkularen politischen Organisationen wie der „Iranische(n) Nationalfront“ angeführt wurden.

 

 

Wie für jede revolutionäre Bewegung ist die Haltung der Weltöffentlichkeit für deren Ausgang nicht unwesentlich. Damit beginnt der Kampf um die Gunst dieser Öffentlichkeit, der von der „Konföderation iranischer Studenten – National Union“ (CINU) im Ausland geführt wurde. Die CISNU war die einzige Organisation der Opposition, die nach dem „CIA-Putsch“ von 1953, außerhalb der unmittelbaren Reichweite des Schahregimes im Ausland öffentlich tätig sein konnte. Sie war das einzige Sprachrohr der Opposition im Ausland. Kein Wunder, dass das Schahregime permanent die CISNU durch „Fake News“ zu diskreditieren versuchte. Die Reaktion auf jede Information aus dem Iran bedurfte deshalb einer ständigen genauen Hintergrundrecherche, die in einer revolutionären Situation sehr schwer möglich war. Zumal die tatsächlichen Urheber der Brandstiftung immer noch nicht mit Sicherheit bekannt sind und durch eine „Wahrheitskommission“ in Zukunft festgestellt werden sollen. Es ist allerdings nachträglich möglich, diesen barbarischen Akt mit höchster Wahrscheinlichkeit den Islamisten zuzuschreiben. Diese Annahme ist aber nur durch die Erfahrung der Gräueltaten der „Islamischen Republik“ naheliegend. Jedoch darf man die Stellungnahme der CISNU in solch turbulenten Zeiten der Revolution nicht als eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit verdammen und als eine allgemeine Methode der Opposition verallgemeinern. Mit dieser perfiden Methode versuchen die unbelehrbaren Monarchisten immer noch die Diktatur des Scharegiemes, angesichts der Gräueltaten der Islamisten, zu rechtfertigen bzw. zu relativieren und dessen Sturz auf die Lügenpropaganda der „roten und schwarzen Opposition“ zurückzuführen

  1. Mit dieser „Pars-Pro-toto-Verzerrung“ der Realität, durch die „der Teil für das Ganze“ steht, wird nicht nur ein möglicher Fehler auf die ganze Person bzw. Personengruppe übertragen. Man fühlt sich aufgrund von Selbstüberschätzung als Teil dieser Gruppe für die katastrophale Entwicklung in der Geschichte verantwortlich: „Wir haben genug Katastrophen geschaffen.“

 

Als Beispiel für die „Pars-Pro-toto–Verzerrung“ der Realität und die damit verbundene Selbsteinschätzung zitiert die Klageschrift die Verurteilung der schrecklichen Brandstiftung in Abadan (CISNU), bei der alle Kinobesucher starben, als eine auch sonst übliche bewusste Lüge der Organisation: „Ohne Verzögerung und Nachforschungen, wie es bei uns üblich war, kam diese kleine Gruppe (, die sich „CISNU“ nannte) zu dem Schluss, dass das Schahregime dafür verurteilt werden sollte. Sie und ich waren für das Schreiben der Erklärung verantwortlich. … Schließlich wurde es mit unserem üblichen Stil geschrieben, und ich nahm die Erklärung an jenem heißen Sommernachmittag mit nach Frankfurt und übergab es Karl Grobe, dem Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“. Am nächsten Tag schrieb die FR auf der ersten Seite in drei Spalten, dass die iranische Opposition das Schah-Regime für diese verbrecherische Brandstiftung verantwortlich macht. Und alle Nachrichtenagenturen der Welt, von Reuters, DPA, France Press und anderen, stellten unter Berufung auf FR das Regime des Schahs als Verursacher dieser einzigartigen menschlichen Brandstiftung in der Geschichte vor. Wir haben in der Welt ein Geschrei verursacht und sind so zu einer effektiven Propagandamaschine der Islamisten geworden.“

 

Diese mögliche Fehleinschätzung in einer revolutionären Atmosphäre wird vom damaligen Kampfgefährten als notorische Lüge und als Mittel der Politik der Opposition des Schahregimes generalisiert, ohne zu erklären, warum die FR ohne eigene Recherchen die Angaben der CISNU übernommen hat. Ist es nicht selbst ein Beweis der erfahrenen Glaubwürdigkeit der Angaben der CISNU durch die FR gewesen? Dessen ungeachtet schreibt er weiter: “Ich verzichte auf weitere Beispiele für unsere Lügen, von denen wir dachten, dass sie alle Politik seien. Sie sollten auch schweigen.“

 

Darüber hinaus unterschlägt dieser Herr die Tatsache, dass die Bestimmung der wahren Akteure der Brandstiftung immer noch einer Untersuchung bedarf, die unter den gegenwärtigen Umständen nicht möglich ist. Was wir wissen, ist die gerichtliche Verurteilung der von der „Islamischen Revolution“ vor Gericht gestellten Personen. Wir wissen auch aus Erfahrung, wie die Scheingerichte in der „Islamischen Republik“ funktionieren. Zudem gehen wir heute aus ähnlichen Erfahrungen in der „Islamischen Republik“ und einigen Zeugenaussagen der ehemaligen Sicherkräfte des Schahregimes im Exil davon aus, dass die Islamisten höchstwahrscheinlich hinter dieser barbarischen Tat stehen könnten. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass niemand seiner Zeit und in der vorherrschenden revolutionären Atmosphäre ahnen konnte, dass Teile der Opposition zu solch grausamen Taten fähig wären. Was wir alle gut kannten, waren unzählige ähnliche Gräueltaten der Schergen des Schahregimes, die heute gern bagatellisiert werden. Die Hinrichtung der politischen Gefangenen, die anscheinend auf der Flucht erschossen wurden, ist ein Beispiel für die seiner Zeit für wahrscheinlich gehaltene Möglichkeit, wer hinter dieser Brandstiftung stehen könnte. Damit sollte möglicherweise die gesamte revolutionäre Bewegung im Ausland diskreditiert werden, auf deren Unterstützung die Revolution angewiesen war. Zumal auch schon prompt die durch die säkularen Kräfte geführte oppositionelle Bewegung propagandistisch auf Islamisten reduziert wurde.

 

 

Nur, wenn man sich an die politischen Handlungen jenseits ihres Kontextes erinnert, kann man die mögliche Fehleinschätzung eines politischen Ereignisses als Beispiel der notorischen Lügen verallgemeinern und als Bewertungsgrundlage der Opposition insgesamt darstellen und verurteilen, zu der man nicht mehr gehören möchte.

 

 

Ich kann aber nur sagen: Ich habe so gehandelt, weil ich es in diesem Moment für richtig hielt. Ich bedaure, wenn dies sich als falsch erweisen sollte. Ich kann aber nicht deswegen anfangen zu schweigen, wie man mir so unfair nahelegt. Im Gegenteil, ich beurteile diesen Rufmordversuch als Beweis, dass ich mit meinem politischen Aufklärungsversuch wahrscheinlich den Nerv derjenigen getroffen habe, die meine politische Aufklärung stört.

 

 

Meine politische Aufklärung scheint Jenen ungelegen zu kommen, denen meine Warnungen vor einer „Kreation eines Führers“ und der Bildung einer „Regierung im Exil“ hinter dem Rücken der revolutionären Aktivisten als kontraproduktive Akte im Wege stehen. Sie bevorzugen anscheinend die Wiederholung der bisherigen Fehler in der iranischen Geschichte seit der „konstitutionellen Revolution“. Ihnen kann ich nicht durch mein Schweigen behilflich sein. Sie sind aber auch nicht in der Lage, mich mundtot zu machen.

 

 

 

Hannover, den 01.01.2023